sabine mang
hebamme

Geburtsnachsorge

Unabhängig von der Art der Entbindung gewährt Ihnen das Mutterschaftsschutzgesetz Hausbesuche durch eine Hebamme. Dies gilt bis zum 10ten Tag täglich und, bei Bedarf, bis zur 8ten Woche nach der Geburt.

Danach können Sie sich, während des gesamten ersten Lebensjahres, in Fragen der Ernährung des Kindes (Stillen / Beikost) an mich wenden.

  • Kontrolle Nabelschnurrest
  • Gewichtskontrolle (Kind)
  • Temperaturkontrolle (Kind)
  • Stillberatung
  • Kontrolle Wundheilung (bei Dammverletzung oder Kaiserschnitt)
  • Beratung und Betreuung (Rückbildung der Gebärmutter, Blutdruckkontrolle)
  • Beratung in der Säuglingspflege
  • Beckenbodengymnastik