Unabhängig von der Art der Entbindung gewährt Ihnen das Mutterschafts-
schutzgesetz Hausbesuche durch eine Hebamme. Dies gilt bis zum 10.Tag täglich und bei Bedarf bis zur 8.Woche nach der Geburt.
Danach können Sie sich, während des gesamten ersten Lebensjahres, in Fragen der Ernährung des Kindes (Stillen / Beikost) an mich wenden.
